Klaus Degener
RechtsanwaltFachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Unsere Kanzlei befindet sich in der ehemaligen Zeche Glückaufsegen in Dortmund-Brünninghausen und ist barrierefrei zugänglich.
Parkplätze befinden sich unmittelbar vor dem Gebäude.
Die Rechtsanwälte Dr. Reinhard Rauball und Klaus Degener haben die Kanzlei gegründet.
Herr Rechtsanwalt Dr. Rauball ist seit dem 01.06.2026 in Ruhestand. Die Kanzlei wird von Herrn Rechtsanwalt Degener weitergeführt.
Herr Degener ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Dortmund tätig und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Urteil des EuGH vom 04.07.2019, AZ: C 377/17 zur HOAI 2013 Der EuGH hat in diesem Urteil abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstoßen. Laufende Architekten- und Ingenieurverträge, die bis zur Entscheidung des EuGH abgeschlossen wurden, bleiben grundsätzlich wirksam. Nach neuester Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom
Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 14.08.2019 (AZ: 12 U 73/18, nicht rechtskräftig) entspricht eine Außenwandabdichtung mittels sog. Kombinationsabdichtung aus WU-Beton-Bodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (KMB) für den Lastfall aufstauendes Sickerwasser nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, obwohl diese Abdichtungsform mit den Regeln der DIN 18195-6 und DIN 18533 konform ist, da die von
Urteil des EuGH vom 06.11.2018, AZ: C 619/16 und C 684/16 Urteile des BAG vom 19.02.2019, AZ: 9 AZR 278/16, 9 AZR 321/16, 9 AZR 423/16 und 9 AZR 541/15 Nachdem der EuGH im Urteil vom 06.11.2018 entschieden hat, dass ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch verlieren darf, weil er keinen
Für die Vergütung ist grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maßgeblich.
Danach richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen Interesse, d. h. nach dem Wert desselben, dem sog. Streitwert bzw. Gegenstandswert.
Möchten Sie z. B. eine Forderung in Höhe von 2.000,00 EUR außergerichtlich durch einen Anwalt geltend machen lassen, entstehen je nach Umfang der erforderlichen Anwaltstätigkeit Kosten in Höhe von 125,66 EUR brutto bis zu 547,40 EUR brutto. Sollte die Zahlung nicht erfolgen und ein gerichtliches Klageverfahren erforderlich werden, fallen für das gesamte Klageverfahren inkl. der Wahrnehmung von Gerichtsterminen Anwaltskosten in Höhe von 547,40 EUR brutto an, wobei ein Teil der bereits außergerichtlich gezahlten Vergütung angerechnet wird. Das Gericht verlangt zudem einen Kostenvorschuss von 309,00 EUR.
Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr in Höhe von 209,44 EUR brutto.
In manchen Fällen, insbesondere bei Ansprüchen, bei denen sich nicht ohne weiteres ein Wert bestimmen lässt, ist es sinnvoll, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, die wir dann regelmäßig anbieten.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Mandant zwar eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, diese jedoch eine Übernahme der Kosten ablehnt, da der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten ist oder das betroffene Risiko vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist.
Es empfiehlt sich daher, zunächst die Versicherungsunterlagen daraufhin zu überprüfen, ob das betroffene Risiko versichert ist und ggf. im Vorfeld der Beauftragung eines Rechtsanwalts direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Der Eintritt eines Versicherungsfalls setzt voraus, dass ein Dritter die Rechte der rechtsschutzversicherten Person verletzt hat. Häufig ist diese Frage für Laien schwer zu beurteilen, so dass hier bereits der Weg zu einem Rechtsanwalt notwendig werden kann.